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Umweltschutz

Der betriebliche Umweltschutz hat heute in vielen Unternehmen eine zentrale Bedeutung. Einerseits muss sich das betriebliche Handeln im vorgegebenen rechtlichen Rahmen bewegen – und dies ist manchmal gar nicht so einfach, denn das Umweltrecht ist über zahlreiche Gesetze verstreut. Andererseits lassen sich durch ein „nachhaltiges Wirtschaften“ und durch die zukunftsfähige Ausrichtung des Unternehmens Einsparpotenziale und Wettbewerbsvorteile erschließen. Wer weniger einkaufen muss, spart Geld. Wer weniger entsorgen muss, senkt die Kosten.

Umweltbewusstsein bringt Imagegewinn. Es wird von Kunden, Mitarbeitern und Nachbarn gleichermaßen geschätzt.

Wir legen unser Augenmerk sowohl auf die einzelnen Teilbereiche der Umwelt, als auch die Wechselwirkungen zwischen Ihnen.

Wir bieten Ihnen:

  •    Stellung des Umweltschutzbeauftragten
  •    Stellung des Gefahrstoffbeauftragten
  •    Stellung des Abfallbeauftragten
  •    Stellung des Gewässerschutzbeauftragten
  •    Stellung des Immissionsschutzbeauftragten
  •    Stellung des Gefahrgutbeauftragten
  •    Beratung in allen Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
  •    Compliance-Prüfungen
  •    Ausarbeitung realisierbarer Lösungsvorschläge zur Optimierung des Umweltschutzes
  •    Begleitung von umweltschutzrechtlichen Genehmigungen
  •    Mitwirkung bei der Abgabe von Emissionserklärung
  •    Erstellung von Umweltschutz-Jahresberichten
  •    Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen gemäß Störfallverordnung

Umweltschutz- beauftragter

 

In immer mehr Unternehmen ist eine Trennung der einzelnen Bereiche des Umweltschutzes nicht oder kaum möglich. Umweltschutzbeauftragte fungieren als Schlüsselpersonen. Sie koordinieren die gesamten Umweltschutzaktivitäten im Betrieb und setzen neue Impulse.

Der betriebliche Umweltschutz ist in Deutschland durch Gesetze und Verordnungen detailliert geregelt. Der Umweltschutzbeauftragte sorgt dafür, dass das Unternehmen alle technischen und organisatorischen Anforderungen im Bereich Umweltschutz erfüllt und berät die Geschäftsleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz.

Gefahrstoff- beauftragter

 

Mit der neuen Gefahrstoffverordnung wurde die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich erhöht.

Unser Leistungsspektrum:

  •    Beratung zur Vermeidung von Gefahrenfällen (Unfall, Umweltbelastung)
  •    Mitwirkung bei der Herstellung des Normalbetriebes im Gefahrenfall
  •    Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  •    Beratung und Unterstützung der Verantwortlichen
  •    bei rechtlichen Vorschriften
  •    über stoffliche Gefahren
  •    bei notwendigen Maßnahmen um den Normalbetrieb zu gewährleisten
  •    bei der Unterweisung
  •    Vernetzung mit anderen Experten: Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Hygienebeauftragten usw.


Bedarfsorientierte Sonderleistungen:

  •    Erstellung von Gefahrstoffkatastern
  •    Erstellung von Betriebsanweisungen
  •    Erstellung der Gefährdungsanalysen
  •    Erstellung eines Gefahrstoffmanagementsystems
  •    Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

Abfallbeauftragter

 

Hauptthema von Abfallbeauftragten ist die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Sie erfüllen eine wichtige Kontrollfunktion und sind für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

  •    Wir stellen Ihnen einen externen Abfallbeauftragten, der die gesetzlichen Pflichten des
       Abfallbeauftragten übernimmt.
  •    Wir liefern Ihnen gute Konzepte, die man sofort in Ihrem Betrieb erfolgreich umsetzen kann.
  •    Wir dokumentieren das Abfallmanagement für Sie.
  •    Wir liefern Ihnen Lösungen für ein rechtskonformes und gleichzeitig preisgünstiges
       betriebliches Umweltmanagement.
  •    Wir organisieren für Sie das interne und externe Abfallmanagement.


Vorschriftenkonforme Auslegung der Arbeitsstätten

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten und enthält Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Die ArbStättV erfasst auch Arbeitsplätze auf Baustellen.

Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Dazu gehört auch die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Pausenräumen, die das Unfallrisiko der Beschäftigten und die Sicherheit bei der Arbeit direkt beeinflusst.

Wir unterstützen Sie dabei! Sprechen Sie uns an!