Der betriebliche Umweltschutz hat heute in vielen Unternehmen eine zentrale Bedeutung. Einerseits muss sich das betriebliche Handeln im vorgegebenen rechtlichen Rahmen bewegen – und dies ist manchmal gar nicht so einfach, denn das Umweltrecht ist über zahlreiche Gesetze verstreut. Andererseits lassen sich durch ein „nachhaltiges Wirtschaften“ und durch die zukunftsfähige Ausrichtung des Unternehmens Einsparpotenziale und Wettbewerbsvorteile erschließen. Wer weniger einkaufen muss, spart Geld. Wer weniger entsorgen muss, senkt die Kosten.
Umweltbewusstsein bringt Imagegewinn. Es wird von Kunden, Mitarbeitern und Nachbarn gleichermaßen geschätzt.
Wir legen unser Augenmerk sowohl auf die einzelnen Teilbereiche der Umwelt, als auch die Wechselwirkungen zwischen Ihnen.
Wir bieten Ihnen:
In vielen Unternehmen überschneiden sich verschiedene Bereiche des Umweltschutzes – beispielsweise Abfallmanagement, Immissionsschutz, Gewässerschutz oder
In immer mehr Unternehmen ist eine Trennung der einzelnen Bereiche des Umweltschutzes nicht oder kaum möglich. Umweltschutzbeauftragte fungieren als Schlüsselpersonen. Sie koordinieren die gesamten Umweltschutzaktivitäten im Betrieb und setzen neue Impulse.
Der betriebliche Umweltschutz ist in Deutschland durch Gesetze und Verordnungen detailliert geregelt. Der Umweltschutzbeauftragte sorgt dafür, dass das Unternehmen alle technischen und organisatorischen Anforderungen im Bereich Umweltschutz erfüllt und berät die Geschäftsleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz.
Mit der neuen Gefahrstoffverordnung wurde die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich erhöht.
Unser Leistungsspektrum:
Bedarfsorientierte Sonderleistungen:
Hauptthema von Abfallbeauftragten ist die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Sie erfüllen eine wichtige Kontrollfunktion und sind für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.