Grundvoraussetzung für den Betrieb einer Anlage ist seit 1995 die CE-Zertifizierung. Dieses gilt sowohl für den Verkäufer von Maschinen, Anlagen, elektrischen Geräten, Medizinprodukten usw., als auch für Maschinen im Eigenbau.
Der Hersteller bzw. Importeur ist für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und die Konformitätserklärung selbst verantwortlich.
Bevor jedoch ein Produkt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden darf, muss es ein festgelegtes Konformitätsverfahren durchlaufen. Wir unterstützen seit 1995 Unternehmen bei der möglichst effizienten CE-Kennzeichnung Ihrer Maschinen und Anlagen.
Gerne beraten wir auch Sie:
Wir übernehmen für Sie die
Wir prüfen für Sie ihre
Wählen Sie einfach einzelne Module oder unser Komplettpaket.
Sie haben Fragen zur CE-Kennzeichnung und möchten einmal von einem Profi beraten werden? Wir beraten und schulen Sie und ihre Mitarbeiter, gerne auch in Ihrem Unternehmen.
Technische Dokumentation
Unverständliche technische Unterlagen führen zu zahlreichen Problemen. Was nutzt die beste Technik, wenn der Anwender gar nicht weiß, was Ihr Produkt kann, oder wie man es richtig verwendet.
Seit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes am 01.01.1993 regelt die EG-Maschinenrichtlinie das erstmalige Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Diese Richtlinie ist für Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure verbindlich.
Aber nicht nur Fremdhersteller sind verpflichtet, die Bestimmungen zu beachten, sondern auch Firmen, die Maschinen für den Eigengebrauch herstellen.
Häufig müssen Maschinen verschiedener Hersteller miteinander kombiniert werden. Und damit beginnen auch schon die Probleme: Wer übernimmt die Verantwortung für die Konformitätsbewertung, die Ausstellung der Konformitätserklärung und damit für die CE-Kennzeichnung?
Das CE-Zeichen ist kein Qualitäts- oder Gütesiegel, sondern der Hersteller erklärt damit die Konformität mit allen für sein Produkt gültigen Richtlinien und Normen.
Wir bieten Ihnen:
Mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG will der Gesetzgeber sicherstellen, dass nur sichere technische Maschinen und Anlagen in den Verkehr gebracht werden.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Risikoanalysen und helfen Ihnen diese umzusetzen.
Maschinen, die vor 1995 ohne CE-Kennzeichnung in Betrieb genommen wurden, müssen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.
Erfüllen Ihre Altmaschinen diese Vorgaben? Können Sie diese Frage ohne zu zögern mit „Ja“ beantworten? - Nein? Dann helfen wir Ihnen gerne.
Wir überprüfen Ihre Altmaschinen nach Anhang I der BetrSichV. Erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten zur Beseitigung eventueller Schwachstellen und dokumentieren die Ergebnisse.
Damit gewährleisten Sie nicht nur einen reibungslosen Produktionsablauf, sondern erhalten Rechtssicherheit und erleben keine bösen Überraschungen bei der kaufmännischen Bewertung Ihres Maschinenparks.
Seit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes am 01.01.1993 regelt die EG-Maschinenrichtlinie das erstmalige Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Diese Richtlinie ist für Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure verbindlich.
Aber nicht nur Fremdhersteller sind verpflichtet, die Bestimmungen zu beachten, sondern auch Firmen, die Maschinen für den Eigengebrauch herstellen.
Häufig müssen Maschinen verschiedener Hersteller miteinander kombiniert werden. Und damit beginnen auch schon die Probleme: Wer übernimmt die Verantwortung für die Konformitätsbewertung, die Ausstellung der Konformitätserklärung und damit für die CE-Kennzeichnung?
Das CE-Zeichen ist kein Qualitäts- oder Gütesiegel, sondern der Hersteller erklärt damit die Konformität mit allen für sein Produkt gültigen Vorschriften.
Wir bieten Ihnen:
Mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG will der Gesetzgeber sicherstellen, dass nur sichere technische Maschinen und Anlagen in den Verkehr gebracht werden.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Risikoanalysen und helfen Ihnen diese umzusetzen.
Hat der Hersteller seinen Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, ist der Importeur verantwortlich, dass die Maschine oder Anlage den Richtlinien entspricht und das CE-Zeichen und eine Konformitätserklärung vorhanden ist.
Bei Fragen zur Maschinensicherheit sind wir die richtigen Ansprechpartner!