Gerade der betriebliche Brandschutz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Bränden. Hierfür müssen jedoch die Gefahren frühzeitig erkannt und richtig beurteilt werden.
Alle unsere auf diesem Gebiet tätigen Mitarbeiter, verfügen über eine spezielle fachliche Ausbildung, sei es durch Studium (Brandschutzingenieur) oder Zusatzqualifikation (Brandschutzbeauftragter).
Wir bieten Ihnen:
Über unsere Kooperationspartner bieten wir Ihnen:
Effektiver Brandschutz im Betrieb ist unerlässlich. Die Brandschutzmaßnahmen sind immer Existenzsicherung sowohl für den Einzelnen als auch für das Unternehmen selbst.
Für Beratungen und zur Unterstützung auf diesem Gebiet steht den Arbeitgebern, Unternehmern oder Gebäudebetreibern der Brandschutzbeauftragte (BSB) zur Seite. Häufig werden BSB in Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepten, in den Sonderbauverordnungen der Bundesländer oder in Versicherungsverträgen explizit gefordert.
Ein gut ausgebildeter Brandschutzbeauftragter kann nachhaltig zum Unternehmenserhalt beitragen.
Zu den typischen Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten gehören beispielsweise das Aufstellen bzw. Aktualisieren der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln.
Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie gerne!
Effektiver Brandschutz im Betrieb ist unerlässlich. Die Brandschutzmaßnahmen sind immer Existenzsicherung sowohl für den Einzelnen als auch für das Unternehmen selbst.
Für Beratungen und zur Unterstützung auf diesem Gebiet steht den Arbeitgebern, Unternehmern oder Gebäudebetreibern der Brandschutzbeauftragte (BSB) zur Seite. Häufig werden BSB in Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepten, in den Sonderbauverordnungen der Bundesländer oder in Versicherungsverträgen explizit gefordert.
Ein gut ausgebildeter Brandschutzbeauftragter kann nachhaltig zum Unternehmenserhalt beitragen.
Zu den typischen Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten gehören beispielsweise das Aufstellen bzw. Aktualisieren der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln.
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Ist dem betrieblichen Brandschutz in Ihrem Unternehmen große Aufmerksamkeit gewidmet? Es geht dabei schließlich um Maßnahmen, die das Leben Ihrer Mitarbeiter schützen und dem Erhalt der Sachwerte dienen.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet regelmäßig sog. Brandschutzbegehungen durchführen zu lassen. Die Sicherheitsfachkraft kann entweder in der Verantwortungsübertragung selbst dafür zuständig sein oder den Brandschutzbeauftragten damit betrauen.
Die getroffenen Maßnahmen müssen die Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Ist dem betrieblichen Brandschutz in Ihrem Unternehmen große Aufmerksamkeit gewidmet? Es geht dabei schließlich um Maßnahmen, die das Leben Ihrer Mitarbeiter schützen und dem Erhalt der Sachwerte dienen.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet regelmäßig sog. Brandschutzbegehungen durchführen zu lassen. Die Sicherheitsfachkraft kann entweder in der Verantwortungsübertragung selbst dafür zuständig sein oder den Brandschutzbeauftragten damit betrauen.
Die getroffenen Maßnahmen müssen die Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei!
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Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet regelmäßig sog. Brandschutzbegehungen durchführen zu lassen. Die Sicherheitsfachkraft kann entweder in der Verantwortungsübertragung selbst dafür zuständig sein oder den Brandschutzbeauftragten damit betrauen.
Die getroffenen Maßnahmen müssen die Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigen.
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Ist dem betrieblichen Brandschutz in Ihrem Unternehmen große Aufmerksamkeit gewidmet? Es geht dabei schließlich um Maßnahmen, die das Leben Ihrer Mitarbeiter schützen und dem Erhalt der Sachwerte dienen.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet regelmäßig sog. Brandschutzbegehungen durchführen zu lassen. Die Sicherheitsfachkraft kann entweder in der Verantwortungsübertragung selbst dafür zuständig sein oder den Brandschutzbeauftragten damit betrauen.
Die getroffenen Maßnahmen müssen die Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigen.
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Ist dem betrieblichen Brandschutz in Ihrem Unternehmen große Aufmerksamkeit gewidmet? Es geht dabei schließlich um Maßnahmen, die das Leben Ihrer Mitarbeiter schützen und dem Erhalt der Sachwerte dienen.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet regelmäßig sog. Brandschutzbegehungen durchführen zu lassen. Die Sicherheitsfachkraft kann entweder in der Verantwortungsübertragung selbst dafür zuständig sein oder den Brandschutzbeauftragten damit betrauen.
Die getroffenen Maßnahmen müssen die Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigen.
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Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet regelmäßig sog. Brandschutzbegehungen durchführen zu lassen. Die Sicherheitsfachkraft kann entweder in der Verantwortungsübertragung selbst dafür zuständig sein oder den Brandschutzbeauftragten damit betrauen.
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Die getroffenen Maßnahmen müssen die Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigen.
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Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet regelmäßig sog. Brandschutzbegehungen durchführen zu lassen. Die Sicherheitsfachkraft kann entweder in der Verantwortungsübertragung selbst dafür zuständig sein oder den Brandschutzbeauftragten damit betrauen.
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Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Immer wieder bereitet die Evakuierung der Beschäftigten große Probleme im Falle eines Brandes. Wenn Ihre Mitarbeiter nicht darauf vorbereitet worden sind, reagieren sie häufig falsch und begeben sich damit in große Gefahr.
Arbeitgeber sind verpflichtet sicherzustellen, dass im Gefahrenfall die Gebäude schnell geräumt werden können. Dazu müssen gut geplante Übungen zur Evakuierung der Beschäftigten durchgeführt werden. Evakuierungsübungen stellen sicher, dass im Ernstfall das Gebäude schnell geräumt werden kann.
Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie gerne!
Der Unternehmer hat für seine Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn beispielsweise folgende Fälle vorliegen:
Wir unterstützen Sie gerne bei Erstellung eines Flucht- und Rettungswegsplans!
Sprechen Sie mit uns!