Der Einsatz innovativer Sicherheitsmethoden sichert langfristigen Nutzen für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.
Die praktische Umsetzung des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfordert den umfassenden Blick auf das gesamte Arbeitssystem, in dem sich der Mensch bewegt.
In Ihrem Sinne sorgen wir mit individuellen, auf Ihr Unternehmen abgestimmten Leistungen dafür, dass alle Ihre Beschäftigten aktiv beteiligt werden. Mit dem richtigen Blick für die individuellen betrieblichen Gegebenheiten und der Kenntnis der Regelwerke bekommt die Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes den richtigen Dreh.
Ziel der Betreuung durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist nicht nur die unfallfreie Arbeit, sondern auch die störungsfreie Produktion, verbunden mit der Erhaltung und Förderung der Humanresourcen und somit der Kostensenkung.
Die Rolle der „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ hat sich im Zuge der Umsetzung des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes wesentlich verändert.
Ziel des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es:
Neben der klassischen Arbeitssicherheit beraten unsere Ingenieure auch in den angrenzenden Fachbereichen:
und gewährleisten damit technische Beratung aus einer Hand.
Unser Leistungsspektrum
Beratung zu allen Problemfeldern im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bedarfsorientierte Sonderleistungen:
Die Unterweisung ist ein grundlegendes Instrument, um Beschäftigte in die Lage zu versetzen, Arbeitsschutzanordnungen und Verhaltensregeln richtig zu erfassen und sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten.
Die Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn und anschließend in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich, unterwiesen werden.
Zunächst ist es Aufgabe des Arbeitgebers, die Beschäftigten ausreichend und umfassend zu unterweisen. In der Praxis geht diese Aufgabe im Rahmen der Pflichtenübertragung auf die Vorgesetzten über.
Eine gute, verständliche, an den betrieblichen Gegebenheiten orientierte und dokumentierte Unterweisung ist Voraussetzung für die Abwehr von strafrechtlichen Verfahren, oder Regressansprüchen.
Unsere erfahrenen Sicherheitsingenieure und HSE-Manager unterstützen Sie hierbei gerne.
Im Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es viele Vorschriften, die komplex und nicht immer überschaubar sind. Gerade Laien und Berufsanfänger können deshalb leicht Gefahr laufen, Anforderungen falsch einzuschätzen. Aufwände und Investitionen haben dann nicht den erhofften Nutzen oder Risiken, und Gefährdungen bleiben bestehen.
Gut, wenn Sie dann auf Spezialisten zurückgreifen können. In vielen Situationen ist es sinnvoll, weil zeit- und ressourcensparend, die Unterstützung eines Coaches in Anspruch zu nehmen.
Unterstützung der Sicherheitsfachkraft
Häufig fehlt in den Unternehmen auch die men-power, um die Aufgaben des Arbeitsschutzes effektiv und rechtssicher umzusetzen.
Wir bieten Ihnen:
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten und enthält Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Die ArbStättV erfasst auch Arbeitsplätze auf Baustellen.
Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Dazu gehört auch die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Pausenräumen, die das Unfallrisiko der Beschäftigten und die Sicherheit bei der Arbeit direkt beeinflusst.
Wir unterstützen Sie dabei! Sprechen Sie uns an!
Die Baustellenverordnung ergänzt das Deutsche Arbeitsschutzrecht und nimmt den Bauherren in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu treffen.
Die Baustellenverordnung fordert für jede Baustelle, die mehrere Arbeitnehmer beschäftigt und deren Umfang größer als 30 Arbeitstage ist, bzw. 20 Beschäftigte und 500 Personentage, einen SiGe-Plan bereits in der Vorbereitungsphase zu erstellen.
Diese Maßnahmen sind zusätzlich zu den Pflichten und Verantwortungen der Bauunternehmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter.
Wir bieten Ihnen: