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Arbeitssicherheit

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Arbeitssicherheit

Der Einsatz innovativer Sicherheitsmethoden sichert langfristigen Nutzen für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.

Die praktische Umsetzung des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfordert den umfassenden Blick auf das gesamte Arbeitssystem, in dem sich der Mensch bewegt.

In Ihrem Sinne sorgen wir mit individuellen, auf Ihr Unternehmen abgestimmten Leistungen dafür, dass alle Ihre Beschäftigten aktiv beteiligt werden. Mit dem richtigen Blick für die individuellen betrieblichen Gegebenheiten und der Kenntnis der Regelwerke bekommt die Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes den richtigen Dreh.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ziel der Betreuung durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist nicht nur die unfallfreie Arbeit, sondern auch die störungsfreie Produktion, verbunden mit der Erhaltung und Förderung der Humanresourcen und somit der Kostensenkung.

Die Rolle der „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ hat sich im Zuge der Umsetzung des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes wesentlich verändert.

Ziel des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es:

  • Unfälle und Störungen im Betriebsablauf durch effektive Unfallverhütung zu vermeiden
  • Das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeiter zu fördern
  • Arbeitsprozesse menschengerecht zu gestalten
  • Rechtssicherheit für Führungskräfte zu gewährleisten

Neben der klassischen Arbeitssicherheit beraten unsere Ingenieure auch in den angrenzenden Fachbereichen:

  • Umgang mit und Transport von Gefahrstoffen
  • Maschinen- und Anlagensicherheit
  • CE-Kennzeichnung / Zertifizierung
  • Verfahrenstechnik
  • Brandschutz
  • Managementsysteme
  • Riskmanagement
  • Datenschutz

und gewährleisten damit technische Beratung aus einer Hand.

Problemlösungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unser Leistungsspektrum

Beratung zu allen Problemfeldern im Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • bei der Beschaffung neuer Maschinen und Geräte
  • bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • bei der Planung und Neuerrichtung von Betriebsanlagen
  • bei Umbau- / Neubaumaßnahmen
  • beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • bei der Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse
  • bei der Veränderung der Arbeitsgestaltung
  • bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Unterstützung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen
  • Ermitteln und Analysieren der spezifischen Gefährdungssituation
  • Spezifische Risikobeurteilungen
  • Ermitteln des relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin
  • Beratung zum Festlegen von Soll-Zuständen für die ermittelten Risiken
  • Entwickeln von Schutzkonzepten
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Schutzkonzepte
  • Durchführen regelmäßiger Wirksamkeitskontrollen
  • Dokumentation
  • Betriebsbegehungen
  • Teilnahme an der ASA-Sitzung
  • Ausarbeitung realisierbarer Lösungsvorschläge zur Optimierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Beratung beim Einsatz von Fremdfirmen und Zeitarbeitnehmern
  • Beratung beim Einsatz von Personengruppen mit besonderen Schutzbedürfnissen
  • Schwangere
  • Jugendliche
  • Behinderte
  • Beratung bei Schichtarbeit
  • Unfallauswertung und Untersuchungen
  • Mitwirkung bei den Unterweisungen
  • Beleuchtungs-, Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsmessungen
  • Orientierende Lärmmessungen

Gefährdung- und Belastungsanalysen

Bedarfsorientierte Sonderleistungen:

  • Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Erstellung der Gefährdungsanalysen
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Erstellung von Lärmkatastern und Lärmminderungsprogrammen
  • Erstellung von Beleuchtungskatastern
  • Stellung des Laserschutzbeauftragten
  • Stellung des Strahlenschutzbeauftragten
  • Stellung des Gefahrgutbeauftragten
  • Prüfung Kinderspielplätze
  • Sicherheitskoordination gemäß Arbeitsschutzgesetz und Baustellenverordnung
  • Ausbildung von Kranführern
  • Ausbildung von Gabelstaplerfahrern
  • Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsbeauftragten
  • Prüfung Leitern und Tritte
  • Regalprüfung

Unterweisungen

Die Unterweisung ist ein grundlegendes Instrument, um Beschäftigte in die Lage zu versetzen, Arbeitsschutzanordnungen und Verhaltensregeln richtig zu erfassen und sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten.

Die Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn und anschließend in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich, unterwiesen werden.

Zunächst ist es Aufgabe des Arbeitgebers, die Beschäftigten ausreichend und umfassend zu unterweisen. In der Praxis geht diese Aufgabe im Rahmen der Pflichtenübertragung auf die Vorgesetzten über.

Eine gute, verständliche, an den betrieblichen Gegebenheiten orientierte und dokumentierte Unterweisung ist Voraussetzung für die Abwehr von strafrechtlichen Verfahren, oder Regressansprüchen.

Unsere erfahrenen Sicherheitsingenieure und HSE-Manager unterstützen Sie hierbei gerne.

Unterstützung von Berufsanfängern (SiFa)

Im Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es viele Vorschriften, die komplex und nicht immer überschaubar sind. Gerade Laien und Berufsanfänger können deshalb leicht Gefahr laufen, Anforderungen falsch einzuschätzen. Aufwände und Investitionen haben dann nicht den erhofften Nutzen oder Risiken, und Gefährdungen bleiben bestehen.

Gut, wenn Sie dann auf Spezialisten zurückgreifen können. In vielen Situationen ist es sinnvoll, weil zeit- und ressourcensparend, die Unterstützung eines Coaches in Anspruch zu nehmen.

Unterstützung der Sicherheitsfachkraft

Häufig fehlt in den Unternehmen auch die men-power, um die Aufgaben des Arbeitsschutzes effektiv und rechtssicher umzusetzen.

Wir bieten Ihnen:

  • Unterstützung der Sicherheitsfachkraft vor Ort
  • Stellung der Sicherheitsfachkraft auf Zeit z.B. Krankheit, Mutterschutz
  • Übernahme von einzelnen Projekten (z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Beurteilung von Altmaschinen nach Betriebssicherheitsverordnung, Schulungen, etc.)
  • Coaching von Fachkräften für Arbeitssicherheit während der Ausbildung und in den ersten Berufsjahren

Vorschriftskonforme Auslegung der Arbeitsstätten

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten und enthält Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Die ArbStättV erfasst auch Arbeitsplätze auf Baustellen.

Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Dazu gehört auch die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Pausenräumen, die das Unfallrisiko der Beschäftigten und die Sicherheit bei der Arbeit direkt beeinflusst.

Wir unterstützen Sie dabei! Sprechen Sie uns an!

SiGeKo / Baustellenkoordination

Die Baustellenverordnung ergänzt das Deutsche Arbeitsschutzrecht und nimmt den Bauherren in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu treffen.
Die Baustellenverordnung fordert für jede Baustelle, die mehrere Arbeitnehmer beschäftigt und deren Umfang größer als 30 Arbeitstage ist, bzw. 20 Beschäftigte und 500 Personentage, einen SiGe-Plan bereits in der Vorbereitungsphase zu erstellen.
Diese Maßnahmen sind zusätzlich zu den Pflichten und Verantwortungen der Bauunternehmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter.

Wir bieten Ihnen:

  • Hilfestellung bei der Ankündigung des Vorhabens bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Erstellung einer Baustellen-Ordnung
  • Erstellen und ggf. Aktualisieren der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach  Landesrecht zuständige Behörde
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen einschließlich der dazugehörigen Dokumentation
  • Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten
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