Der betriebliche Umweltschutz hat heute in vielen Unternehmen eine zentrale Bedeutung. Einerseits muss sich das betriebliche Handeln im vorgegebenen rechtlichen Rahmen bewegen – und dies ist manchmal gar nicht so einfach, denn das Umweltrecht ist über zahlreiche Gesetze verstreut. Andererseits lassen sich durch ein „nachhaltiges Wirtschaften“ und durch die zukunftsfähige Ausrichtung des Unternehmens Einsparpotenziale und Wettbewerbsvorteile erschließen. Wer weniger einkaufen muss, spart Geld. Wer weniger entsorgen muss, senkt die Kosten.
Umweltbewusstsein bringt Imagegewinn. Es wird von Kunden, Mitarbeitern und Nachbarn gleichermaßen geschätzt.
Wir legen unser Augenmerk sowohl auf die einzelnen Teilbereiche der Umwelt, als auch die Wechselwirkungen zwischen Ihnen.
Wir bieten Ihnen:
In immer mehr Unternehmen ist eine Trennung der einzelnen Bereiche des Umweltschutzes nicht oder kaum möglich. Umweltschutzbeauftragte fungieren als Schlüsselpersonen. Sie koordinieren die gesamten Umweltschutzaktivitäten im Betrieb und setzen neue Impulse.
Der betriebliche Umweltschutz ist in Deutschland durch Gesetze und Verordnungen detailliert geregelt. Der Umweltschutzbeauftragte sorgt dafür, dass das Unternehmen alle technischen und organisatorischen Anforderungen im Bereich Umweltschutz erfüllt und berät die Geschäftsleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz.
In immer mehr Unternehmen ist eine Trennung der einzelnen Bereiche des Umweltschutzes nicht oder kaum möglich. Umweltschutzbeauftragte fungieren als Schlüsselpersonen. Sie koordinieren die gesamten Umweltschutzaktivitäten im Betrieb und setzen neue Impulse.
Der betriebliche Umweltschutz ist in Deutschland durch Gesetze und Verordnungen detailliert geregelt. Der Umweltschutzbeauftragte sorgt dafür, dass das Unternehmen alle technischen und organisatorischen Anforderungen im Bereich Umweltschutz erfüllt und berät die Geschäftsleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz.
Mit der neuen Gefahrstoffverordnung wurde die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich erhöht.
Unser Leistungsspektrum:
Bedarfsorientierte Sonderleistungen:
Hauptthema von Abfallbeauftragten ist die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Sie erfüllen eine wichtige Kontrollfunktion und sind für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Vorschriftenkonforme Auslegung der Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten und enthält Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Die ArbStättV erfasst auch Arbeitsplätze auf Baustellen.
Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Dazu gehört auch die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Pausenräumen, die das Unfallrisiko der Beschäftigten und die Sicherheit bei der Arbeit direkt beeinflusst.
Wir unterstützen Sie dabei! Sprechen Sie uns an!
Gefahrstoffe sind Stoffe und Gemische, die giftig, ätzend, krebserzeugend, umweltgefährdend, brandfördernd oder entzündlich sind. Sie sind ein wesentlicher Teil unserer Arbeitswelt und in fast jedem Betrieb vorhanden.
Der Umgang mit ihnen ist eine wichtige Aufgabe. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung, Klassifizierung und den kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang, um die von den Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen möglichst auszuschließen.
Wir bieten Ihnen:
Von Gefahrgut spricht man beim Transport von Stoffen oder Zubereitungen und Gegenstände, die beim Transport bestimmte Gefahren darstellen. Sie können nicht mit Gefahrstoffen gleichgesetzt werden. Bei der betrieblichen Lagerung und Verwendung von Stoffen oder Zubereitung sprechen wir von Gefahrstoffen.
ABER: Nicht jeder Gefahrstoff ist auch Gefahrgut und umgekehrt.
Gefahrgutbeauftragte
Es gibt zahlreiche Regelungen und Abkommen zum Gefahrguttransport auf der Straße, Schiene, im Luft- und Wassertransport, um eine sichere Abwicklung der Gefahrguttransporte, aber auch genaue und schnelle Information der Rettungskräfte im Unglücksfall zu gewährleisten.
Unser Leistungsspektrum
Bedarfsorientierte Sonderleistungen:
Über unsere Kooperationspartner bieten wir Ihnen:
Alle an einer Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen müssen entsprechend ihrer Funktion geschult und unterwiesen werden. Die Grundlagen hierfür liefern die verschiedenen Regelwerke.
Unterweisungen müssen grundsätzlich vor Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Personen, die noch nicht unterwiesen sind, dürfen Gefahrguttätigkeiten/-aufgaben nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Der Gefahrgutbeauftragte ist verpflichtet zu überprüfen, ob die beteiligten Personen über eine ausreichende Unterweisung für ihre Tätigkeit verfügen.
Eine qualitativ gute Gefahrgutschulung sollte von einer gut geschulten, qualifizierten und sachkundigen Person durchgeführt werden. Die Unterweisung kann auch durch den Gefahrgutbeauftragten erfolgen. Optimal ist eine In-House-Schulung, weil hier auch die unternehmensspezifischen Besonderheiten berücksichtigt werden können, was in der Regel bei externen Schulungen nicht so möglich ist.
Der betriebliche Umweltschutz hat heute in vielen Unternehmen eine zentrale Bedeutung. Einerseits muss sich das betriebliche Handeln im vorgegebenen rechtlichen Rahmen bewegen – und dies ist manchmal gar nicht so einfach, denn das Umweltrecht ist über zahlreiche Gesetze verstreut. Andererseits lassen sich durch ein „nachhaltiges Wirtschaften“ und durch die zukunftsfähige Ausrichtung des Unternehmens Einsparpotenziale und Wettbewerbsvorteile erschließen. Wer weniger einkaufen muss, spart Geld. Wer weniger entsorgen muss, senkt die Kosten.
Umweltbewusstsein bringt Imagegewinn. Es wird von Kunden, Mitarbeitern und Nachbarn gleichermaßen geschätzt.
Wir legen unser Augenmerk sowohl auf die einzelnen Teilbereiche der Umwelt, als auch die Wechselwirkungen zwischen Ihnen.
Wir bieten Ihnen:
In immer mehr Unternehmen ist eine Trennung der einzelnen Bereiche des Umweltschutzes nicht oder kaum möglich. Umweltschutzbeauftragte fungieren als Schlüsselpersonen. Sie koordinieren die gesamten Umweltschutzaktivitäten im Betrieb und setzen neue Impulse.
Der betriebliche Umweltschutz ist in Deutschland durch Gesetze und Verordnungen detailliert geregelt. Der Umweltschutzbeauftragte sorgt dafür, dass das Unternehmen alle technischen und organisatorischen Anforderungen im Bereich Umweltschutz erfüllt und berät die Geschäftsleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz.
Mit der neuen Gefahrstoffverordnung wurde die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich erhöht.
Unser Leistungsspektrum:
Bedarfsorientierte Sonderleistungen:
Hauptthema von Abfallbeauftragten ist die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Sie erfüllen eine wichtige Kontrollfunktion und sind für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Vorschriftenkonforme Auslegung der Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten und enthält Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Die ArbStättV erfasst auch Arbeitsplätze auf Baustellen.
Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Dazu gehört auch die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Pausenräumen, die das Unfallrisiko der Beschäftigten und die Sicherheit bei der Arbeit direkt beeinflusst.
Wir unterstützen Sie dabei! Sprechen Sie uns an!