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Hinweisgeberschutzsystem

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Hinweisgeberschutzsystem als Ombudslösung

Rechtssichere externe Meldestelle – einfach, vertraulich, ISO-zertifiziert

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, ein sicheres Hinweisgebersystem bereitzustellen. Mit unserer Ombudslösung erfüllen Sie diese Pflicht schnell, rechtssicher und ohne eigenes komplexes System aufbauen zu müssen.

Wir stellen Ihnen eine externe Meldestelle mit ISO-zertifiziertem Hinweis-Meldesystem zur Verfügung – mandantengetrennt, DSGVO-konform und auf die Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Rechtssicher & revisionssicher: Konform zur EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) und zum Hinweisgeberschutzgesetz.
  • Externe Ombudslösung: Unabhängige Meldestelle erhöht Vertrauen und senkt Hemmschwellen für Hinweisgeber.
  • Mandantenfähiges System: Getrennte Meldekanäle für Ihr Unternehmen – auf Wunsch auch nach Standorten oder Unternehmensteilen.
  • DSGVO-konform & vertraulich: Geschützte Identität von Hinweisgebern und Dritten; Möglichkeit anonymer Meldungen.
  • Entlastung Ihrer Organisation: Wir übernehmen das Monitoring – Ihre Mitarbeitenden werden erst bei konkreten Meldungen eingebunden.
  • Zeit- und Ressourceneinsparung: Kein eigener Systemaufbau, keine aufwendige Toolauswahl, minimaler interner Aufwand.

Unsere Leistungen für Sie

  • Betrieb eines ISO-zertifizierten Hinweisgebersystems als Ombudslösung
  • Einrichtung eines mandantengetrennten Meldekanals für Ihr Unternehmen
  • Individuelle Konfiguration nach Ihren Vorgaben (Meldekategorien, Prozesse, Berechtigungen)
  • Schulung der verantwortlichen Personen in Ihrem Unternehmen für die Bearbeitung von Hinweisen
  • Monitoring und Erstbewertung eingehender Meldungen durch unsere Spezialisten

So stellen Sie sicher, dass Meldungen strukturiert, nachvollziehbar und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.

Für welche Unternehmen ist die Lösung geeignet?

Unsere Ombudslösung ist ideal für:

  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, die ihre Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz effizient erfüllen wollen
  • Mittelständische Unternehmen, die kein eigenes internes System betreiben möchten
  • Organisationen, die Vertraulichkeit, Anonymität und Professionalität in der Hinweisbearbeitung sicherstellen wollen

Nächster Schritt

Sie möchten ein rechtssicheres Hinweisgebersystem einführen – mit minimalem zeitlichen und personellen Aufwand?

Kontaktieren Sie uns. Wir zeigen Ihnen gern, wie Sie mit unserer Ombudslösung für Hinweisgebersysteme schnell und unkompliziert alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen.

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